I. der Eventlocation Viller Mühle Goch-Kessel für Veranstaltungen, Events, etc. (Stand 09/2017)
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Eventlocation zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Eventlocation wie insbesondere Catering, Equipment, Dienstleistungen etc.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume und Flächen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Eventlocation in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsabschluss, -partner, -haftung, -verjährung, Veranstalter im rechtlichen Sinne, Durchführbarkeit
2.1 Vertragspartner sind die Eventlocation Viller Mühle vertreten durch Heinz Bömler und der Kunde. Bei mehreren Kunden sind alle Kunden Vertragspartner und haften persönlich und solidarisch. Insbersondere bei Brautpaaren sind beide Partner Kunde im Sinne des Vertrages. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Viller Mühle zustande. Der Eventlocation steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen. Die Begrifflichkeiten "Buchen" und "Reservieren" werden dabei synonym verwendet, d.h. gleichbedeutend. Eingeschränkt werden kann dies nur durch den Vorbehalt der Unverbindlichkeit oder der Vorläufigkeit unter Angabe einer Frist nach der entweder eine verbindliche Entscheidung getroffen wird.
2.2 Die Eventlocation haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Eventlocation beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Eventlocation beruhen sofern diese nicht im Rahmen des Vertrags auf den Kunden übergegangen sind. Einer Pflichtverletzung der Eventlocation steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Eventlocation auftreten, wird die Eventlocation bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, der Eventlocation rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
2.3 Alle Ansprüche gegen der Eventlocation verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Eventlocation beruhen.
2.4 Der Kunde ist Veranstalter im rechtlichen Sinne und haftet in dieser Funktion gegen über Dritten, wie seinen Gästen, Teilnehmern, Behörden etc. Im obliegen alle Pflichten des Veranstalter. Bedarf seine geplante Veranstaltung einer Genehmigung o.ä. so obliegt es ihm, diese entsprechend einzuholen, Anmeldungen durchzuführen etc. Insbesondere genannt sei hier die etwaige Anmeldung bei der GEMA oder der KSK etc. Der Kunde entbindet die Eventlocation gegenüber diesen Institutionen aus der Haftung und trägt diese alleine. Er haftet außerdem für die Einhaltung behördlicher Auflagen und aller die Veranstaltung geltenden gesetzlichen Vorgaben.
2.5 Mit Vertragsabschluss trägt der Kunde das Risiko der Durchführbarkeit der geplanten Veranstaltung. Etwaige Einschränkungen durch gesetzliche oder behördliche Auflagen, höhere Gewalt etc. berechtigen nicht zum Abzug vom vereinbarten Entgelt. Ein daraus resultierender Mehraufwand wird durch die Eventlocation in Rechnung gestellt.
Kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden, so haftet der Kunde der Eventlocation gegenüber und es werden entsprechend der u.g. Staffelung in den Stornierungsbedingungen die vereinbarten Stornokosten in Rechnung gestellt.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung, Preisanpassung
3.1 Die Eventlocation ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und der Eventlocation zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Eventlocation zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über der Eventlocation beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und der Eventlocation verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
3.3 Ob die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Mehrwertsteuer in den angebotenen Preisen enthalten ist, wird im Angebot festgelegt. Wenn im Angebot hierzu keine häheren Angaben gemacht werden, so ist die Mehrwertsteuer in den Preisen enthalten. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. In Rechnung gestellt werden die zum Zeitpunkt der Veranstaltung und Rechnungstellung gültigen Steuern.
3.4 Rechnungen der Eventlocation ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Eventlocation kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Eventlocation berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Eventlocation bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.5 Die Eventlocation ist berechtigt, bei oder auch nach Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
3.6 Ferner ist die Eventlocation auch berechtigt eine Anhebung der vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.6a Dieses Verlangen kann auch nach Vertragsabschluss unbeschränkt erhoben werden.
3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Eventlocation aufrechnen oder verrechnen.
3.8 Alle Preisangebote sind freibleibend, bis zur tatsächlichen Auftragsbestätigung durch die Eventlocation.
3.9 Liegen zwischen Auftrag und Veranstaltungsdatum mehr als 90 Tage, so ist die Veranstaltungslocation zur Preisanpassung in Höhe der nachgewiesenen Kostensteigerung, ohne Nachweis mindestens aber in Höhe der der allgemeinen Inflationsrate für den Zeitraum zwischen Auftrag und Veranstaltungsdatum, sofern die allgemeine Inflationsrate den Durchschnitt der vergangenen 5 Jahre erreicht oder überschreitet.
§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Eventlocation geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die Eventlocation der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung müssen jeweils in Textform erfolgen und bedürfen einer persönlichen Unterschrift.
4.2 Sofern zwischen der Eventlocation und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Eventlocation auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Viller Mühle ausübt. Eine solche Vereinbarung zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform und einer persönlichen Unterschrift.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt der Eventlocation einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Eventlocation den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
4.3a Die Eventlocation hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume, sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei pauschaliert werden und Stornokosten gemäß Auflistung 4.4 berechnet werden.
4.3b Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4.3c Der Viller Mühle steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.3d Die Berechnung eine entgangenen Gewinns ist statthaft.
4.4 Stornierungsbedingungen:
Nach Vertragsabschluss berechnet die Location für die Stornierung
ab Vertragsschluss bis 20 Wochen vor dem VATermin : 25% der beauftragten Leistungen
19 bis 12 Wochen vor dem Termin : 50% der beauftragten Leistungen
11 bis 3 Wochen vor dem Termin : 75% der beauftragten Leistungen
ab 2 Wochen vor dem Termin : 85% der beauftragten Leistungen
ab 7 Tage vor dem Termin : 100% der beauftragten Leistungen
Ist noch keine konkrete Ausführung der Veranstaltung oder Leistung festgelegt worden, so gilt für die Berechnung etwaiger Stornierungskosten der günstigste Angebotspreis aus dem letzten gültigen Angebot zzgl. 25% für durschnittliche Ergänzungsleistungen.
4.5 Teilnehmerzahl
Die Mitteilung der verbindlichen Teilnehmerzahl muss spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen um eine mangelfreie Leistung der Eventlocation zu gewährleisten. Mängel die durch eine falsche Personenzahl oder eine verspätete Mitteilung verursacht werden berechtigen nicht zu etwaigen Abzügen. Erfolgt die Mitteilung durch den Kunden nicht fristgerecht, so wird mindestens die Teilnehmerzahl des letzten gültigen Angebotes oder Auftragsbestätigung zu Grunde gelegt.
4.5a Mengenreduzierung nach Vertragsabschluss
Im Angebot wird im allgemeinen eine Mindestteilnehmerzahl genannt, für die der angebotene Preis Gültigkeit hat. Bei Unterschreitung dieser Personenzahl, werden die Kosten für diese Mindestteilnehmerzahl in Rechnung gestellt. Es steht dem Kunden frei, nach Vertragsabschluss ein in der Teilnehmerzahl an gepasstes Angebot von der Eventlocation zu erbitten; wird dieser Bitte gefolgt, so gelten die angepassten Preise als Vertragsgrundlage. Die Eventlocation ist nach Vertragsabschluss nicht verpflichtet ein solches neues Angebot zu erstellen.
4.5b Mengenerhöhung nach Vertragsabschluss
Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist der Eventlocation umgehend nach Kenntnis durch den Kunden mitzuteilen und es wird die erhöhte Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl musst spätestens vor Beginn der Veranstaltung angemeldet sein, andernfalls hat die Eventlocation das Recht nicht angemeldete Teilnehmer mit einem Aufschlag von 100% in Rechnung zu stellen.
§ 5 Rücktritt der Eventlocation
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Eventlocation in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Eventlocation mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Eventlocation gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Eventlocation ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist die Eventlocation berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere von der Eventlocation nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- die Eventlocation begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Eventlocation in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Eventlocation zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt der Eventlocation begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
§ 6 Räumlichkeiten und Veranstaltungszeit
6.1 Die Eventlocation schuldet dem Kunden keine exklusive Nutzung des Geländes oder der Räumlichkeiten. Eine exklusive Nutzung kann ausdrückliche und schriftlich vereinbart werden und wird mit dem zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Gebührensatz in Rechnung gestellt. Eine Änderung der Personenzahl berechtigt die Eventlocation andere Räumlichkeiten, Flächen und Aufteilungen für die Veranstaltung einzuplanen.
6.2 Der Kunde kann die vereinbarten Räumlichkeiten zu den jeweils vereinbarten Zeiten /Zeitkorridore zB. wie in einem Ablaufplan genannt nutzen. Eine anderweitige Nutzung durch die Location außerhalb dieser Zeiten bleibt vorbehalten. Das Einbringen von zB Dekorationen, Technik, PA oder anderer Dinge durch den Kunden in die Räumlichkeiten außerhalb dieser Zeiten bedarf der schriftlichen Genehmigung der Eventlocation und hat keinen Einfluss auf die o.g. anderweitige Nutzung durch die Viller Mühle außerhalb der jeweiligen Zeitkorridore. Die Erlaubnis ist nicht Bestandteil der Vertragsvereinbarungen und kann jederzeit durch die Eventlocation widerrufen werden.
6.3 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt der Eventlocation diesen Abweichungen zu, so kann die Eventlocation die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, der Eventlocation trifft ein Verschulden. Sind zeitlich begrenzte Leistungen vereinbart so werden diese um die verschobenen Zeiten verlängert und entsprechend der vereinbarten Kosten anteilig erhöht in Rechnung gestellt.
§ 7 Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung der Eventlocation.
§ 8 Technische Einrichtungen und Anschlüsse
8.1 Soweit die Eventlocation für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Eventlocation von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Eventlocation bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Eventlocation gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Eventlocation diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die Eventlocation pauschal erfassen und berechnen.
8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung der Eventlocation berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die Eventlocation eine Anschlussgebühr verlangen.
8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen der Eventlocation ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
8.5 Störungen an von der Eventlocation zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Eventlocation diese Störungen nicht zu vertreten hat.
§ 9 Verlust, Beschädigung oder Beschaffenheit mitgebrachter Sachen
9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. in der Eventlocation. Die Eventlocation übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Eventlocation. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die Eventlocation ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die Eventlocation berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Eventlocation abzustimmen.
9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf die Eventlocation, Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Eventlocation für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
§ 10 Haftung des Kunden für Schäden, Auflagen
10.1 Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar etc, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
10.2 Der Kunde haftet ausserdem für die Einhaltung aller geltenden Auflagen seien sie gesetzlich/ behördlich oder durch die Eventlocation vorgegeben, auch durch seine Gäste und Teilnehmer etc. Wie zB das JuSchG, IfsG, Parkplatzregelungen, etc.
10.3 Die Eventlocation kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung verlangen.
§ 11 Speisen & Getränke
11.1 Es ist nicht möglich eigene Speisen und oder Getränke zu stellen.
Nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung kan hiervon abgewichen werden, wobei eine entsprechende Gebühr entsprechend des Umfangs und der Menge selbstverständlich fällig wird. Die Höhe bestimmt die Viller Mühle.
11.2 Für alle von der Viller Mühle gestellten Getränke und Speisen kann über die Inhaltsstoffe sowie Allergene informiert werden.
Es ist Aufgabe des Kunden Allergien und Unverträglichkeiten seiner Gäste schriftlich bis 4 Wochen vor der Veranstaltung anzumelden. Eine Rücksichtnahme auf solche Unverträglichkeiten ist nicht Bestandteil eines Angebotes, sondern nur enthalten, wenn ausdrücklich schriftlich in der entsprechenden Leistungsbeschreibung aufgeführt.
11.3 Grundsätzlich werden Allergene wie Gluten, Nüsse, Fisch, Milch, Senf, Sesam, Schalenfrüchte, Sellerie, Eier, Soja, Krebstiere in unserem Betrieb verarbeitet und können sofern nicht per Rezeptur enthalten, trotz größter Sorgfalt dennoch in Spuren enthalten sein.
§ 12 Verbraucherstreitbelegungsgesetz
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Unser Unternehmen nimmt derzeit nicht an den dort angebotenen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil. Die Viller Mühle ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 13 Änderungen der AGB
Die behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Über die Änderungen wird die Viller Mühle auf dieserer Plattform informieren. Für Rechtshandlungen, die vor der Änderung vorgenommen wurden, gelten die ursprünglichen Bedingungen fort. Die Änderungen der AGB gelten als Kunden genehmigt, wenn er Angebote nach erfolgter Änderung an nimmt oder nach Inkrafttreten der neuen AGB nutzt oder in Anspruch nimmt.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
14.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr das Amtsgericht Kleve. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz.
14.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Internetplattformen viller-muehle.de und die-ware-wahnsinn.de etc. (Stand 01/2011)
§ 1 Grundsatz
Der wahnsinnige Puppenspieler hat immer Recht.
§ 2 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden, der die Inhalte der o. g. Internetplattformen ("die Plattform") konsumiert und nutzt ("der Nutzer") sowohl für registrierte als auch nicht registrierte Nutzer und zwar auch dann, wenn der Zugriff auf die Websites außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt. Die Bedingungen gelten für die gesamte Plattform. Dazu gehören die Websites von und unter www.viller-muehle.de, darunter auch www.die-ware-wahnsinn.de, www.heinz-boemler.com und weitere.
Die Plattform wird ausschließlich vom wahnsinnigen Puppenspieler Heinz Bömler mit Sitz in der Viller Mühle in 47574 Goch (nachfolgend Viller Mühle) betrieben.
§ 3 Änderungen der AGB / Kündigungsrecht
Der wahnsinnige Puppenspieler behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Über die Änderungen wird der wahnsinnige Puppenspieler auf der Plattform informieren. Für Rechtshandlungen, die vor der Änderung vorgenommen wurden, gelten die ursprünglichen Bedingungen fort. Die Änderungen der AGB gelten als vom Nutzer genehmigt, wenn er Angebote der Plattform nach Ablauf eines Monats nach Inkrafttreten der neuen AGB weiterhin nutzt oder nicht innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten der Änderungen kündigt.
§ 4 Anerkennung der AGB als Vertragsgrundlage
Mit dem Antrag auf Registrierung und der Registrierung durch
viller-muehle.de kommt ein Nutzungsvertrag zwischen viller-muehle.de und dem Nutzer zustande ("der Nutzungsvertrag"). Der Nutzer erkennt mit seinem Antrag die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Grundlage des Nutzungsvertrags an.
Sofern Leistungen und Waren von Kooperationspartnern des wahnsinnigen Puppenspielers angeboten werden (z.B. im Hinblick auf Content, Services, Shop-Produkte, etc.), wird der wahnsinnige Puppenspieler im Hinblick auf diese Leistungen und Waren nicht Vertragspartner des Nutzers. Diese Verträge werden allein zwischen dem Nutzer und dem Kooperationspartner geschlossen. Es gelten ausschließlich die AGB der Kooperationspartner.
§ 5 Abschluss des Nutzungsvertrages und Registrierung/ Nutzungsberechtigung
5.1 Eine Inanspruchnahme der Leistungen der Plattform mit Registrierungspflicht bedarf des Abschlusses eines Nutzungsvertrags. Dieser kommt durch den Antrag auf Registrierung des Nutzers und die Registrierung des Nutzers durch viller-muehle.de zustande.
Die Registrierung setzt voraus, dass der Nutzer
- die in der Anmeldungsmaske abgefragten Daten übermittelt ("Anmeldung") und
- entweder eine unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen über 18 Jahre oder eine juristische Person oder eine Handelsgesellschaft gem. § 6 HGB ist.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Registrierung. Der wahnsinnige Puppenspieler ist berechtigt, die Registrierung, d.h. den Abschluss des Nutzungsvertrags, ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
5.2 Mit Ausnahme der Bestellung von Waren über den "viller muehle shop" und der Bestellung von Eintrittskarten für Veranstaltungen ist der Nutzer mit der Registrierung berechtigt, alle Angebote der Plattform wahrzunehmen.
Die Bestellung von Eintrittskarten über die Plattform setzt z.Zt. noch keine Registrierung voraus. Die Bestellung ist dennoch verbindlich und es gelten die ausdrücklich genannten erweiterten Bedingungen ebenso wie diese AGB.
5.3 Die Bestellung von Waren über "viller mühle shop" setzt zusätzlich voraus, dass der Nutzer einen Wohnsitz bzw. Sitz in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz hat. Bei Wohnsitz- oder Sitzverlegung in andere Gebiete entfällt diese Berechtigung. Der Nutzer ist verpflichtet, den wahnsinnigen Puppenspieler über einen solchen Wechsel unverzüglich zu unterrichten.
§ 6 Widerrufsrecht
Der durch die Annahme des Registrierungsantrags zu Stande gekommene Nutzungsvertrag kann vom Nutzer innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Registrierungsmitteilung schriftlich widerrufen werden. Der Widerruf ist schriftlich an den wahnsinnigen Puppenspieler Heinz Bömler, Viller 27, 47574 Goch oder per E-Mail an service@heinz-boemler.com zu senden. Im Betreff sollte "Widerruf Registrierung viller-muehle.de" angegeben werden. Zur Fristwahrung genügt, dass der Widerruf rechtzeitig abgesendet wird. Wird der Widerruf rechtzeitig erklärt, so ist der Nutzer nicht an den Nutzungsvertrag und diese AGB gebunden. Dieses Widerrufsrecht erlischt, sobald der Nutzer bereits eine Leistung der Plattform in Anspruch genommen hat.
§ 7 Kündigung
7.1 viller-muehle.de hat das Recht, den Nutzungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen und die Registrierung zurückzunehmen. Damit entfällt die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Angebote der Plattform.
Unabhängig davon, wird viller-muehle.de insbesondere dann kündigen und die Registrierung zurücknehmen, wenn bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht worden sind, Registrierungsvoraussetzungen entfallen, gegen die Bestimmungen dieser AGB und der unter 1. aufgeführten besonderen Bedingungen verstoßen wird oder ernstzunehmende Hinweise auf die Vornahme rechtswidriger Handlungen durch den Nutzer vorliegen.
Die Registrierung wird dem Nutzer auf der entsprechenden Bestätigungsseite mitgeteilt, die Kündigung der Registrierung schriftlich, per Fax oder per elektronischer Post (E-Mail).
7.2 Der Nutzer hat das Recht, den Nutzungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Kündigt er, wird viller-muehle.de nach Eingang der Erklärung die Registrierung zurückzunehmen. Die Kündigung ist in Textform schriftlich an den wahnsinnigen Puppenspieler Heinz Bömler, Viller 27, 47574 Goch oder per E-Mail an service@heinz-boemler.com zu richten.
§ 8 Individuelles Passwort
Mit der Registrierung erhält jeder Nutzer ein individuelles Passwort. Der Zugang zu Dienstleistungen auf viller-muehle.de ist nur mit diesem Passwort möglich. Der Nutzer darf das Passwort Dritten nicht offenbaren und hat es sorgfältig zu verwahren, um Missbräuche auszuschließen.
Er ist verpflichtet, viller-muehle.de unverzüglich zu informieren, wenn das Passwort verloren gegangen ist oder wenn ihm bekannt wird, dass von ihm nicht befugte Dritte von dem Passwort Kenntnis erlangt haben. Sofern der Nutzer nicht den Beweis erbringt, dass ein Dritter den Zugang zu viller-muehle.de ohne seine Zustimmung genutzt hat, werden alle über den Zugang abgegebenen Erklärungen (z.B. Bestellungen) dem Nutzer zugerechnet. Der Nutzer haftet für jeden Missbrauch Dritter, soweit er nicht den Beweis erbringt, dass ihn hieran kein Verschulden trifft.
§ 9 Datenerhebung, Datenschutz, Gewährleistungsbeschränkung
viller-muehle.de wird die bei der Registrierung und bei der Nutzung der Leistungen erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten des Nutzers nur innerhalb der Viller Muehle Gruppe und der mit ihr verbundenen Unternehmen gemäß den Datenschutzbestimmungen nutzen und nicht an Dritte weitergeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht oder eine Weitergabe zu Beweiszwecken erforderlich ist.
Bei einer Kündigung von viller-muehle.de oder des Nutzers werden dessen Registrierung zurückgenommen und alle über ihn gespeicherten Daten innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Kündigung bei viller-muehle.de gelöscht, sofern die Speicherung nicht zur Erfüllung und Abwicklung des bestehenden Rechtsverhältnisses oder zu Beweiszwecken erforderlich ist. Viller-muehle.de übernimmt keine Gewährleistung für die Sicherheit der Daten (Chatmitteilungen, Offline-Messages, usw.)
§ 10 Änderungen und Einstellung von Angeboten der Plattform
Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Erbringung der Angebotsleistungen. Viller-muehle.de behält sich vor, jederzeit nach freiem Belieben und ohne Angabe von Gründen die Angebote und URL's der Plattform zu ändern oder ganz einzustellen. Daraus erwachsen keinerlei Ansprüche der Nutzer gegenüber viller-muehle.de, soweit dies nicht ausdrücklich in den Besonderen Bedingungen angegeben ist.
§ 11 Haftung von viller-muehle.de
Alle Angaben und Informationen auf Viller-muehle.de sind ohne Gewähr, Viller-muehle.de haftet nicht für die Richtigkeit der Angaben. Viller-muehle.de haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet viller-muehle.de nur dann, wenn die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine Pflicht verletzen, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist ("Kardinalpflicht"). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Soweit die Haftung von viller-muehle.de ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von viller-muehle.de.
§ 12 Nutzungsrechtseinräumung
12.1 Sofern ein Nutzer einen urheberrechtrechtlich oder sonst rechtlich geschützten Beitrag (Texte und/oder Fotos) in die Plattform einstellt, z.B. in die Community-Angebote wie Foren, Gästebücher, Kommentare, Newsletter von viller-muehle.de, Kommentare in villerblogs oder Fotos und Texte in die Community räumt er viller-muehle.de damit unentgeltlich das Recht ein, den Beitrag beliebig oft und zeitlich und räumlich unbeschränkt auf allen Seiten der Plattform, an die der Beitrag gesendet wurde, zu präsentieren, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, zum Abruf durch Dritte bereitzuhalten. Das Material (Text, Bild, etc.) wird nur auf der Plattform veröffentlicht, an die es geschickt oder in die es geladen wurde, es sei denn, die Abbildung dient der redaktionellen Verlinkung. Eine Verwendung zu Werbezwecken (Anzeigen) findet erst nach Rücksprache mit dem jeweiligen Urheber und dessen Genehmigung statt. Diese Rechte verbleiben auch nach einer Kündigung des Nutzungsvertrags auf Dauer bei viller-muehle.de und den genannten Unternehmen.
12.2 Der Nutzer sichert durch das Einstellen seines Beitrags zu, dass er über die hiermit eingeräumten Rechte verfügen darf und noch nicht anderweitig darüber verfügt hat.
12.3 Der Nutzer stellt viller-muehle.de von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die gegen viller-muehle.de und mit viller-muehle.de verbundenen Unternehmen, deren gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen aufgrund der Nutzung der unter 11.1 eingeräumten Rechte geltend gemacht werden. Der Nutzer übernimmt die dadurch bei viller-muehle.de, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverteidigung.
13. Es besteht keine Prüfungspflicht von viller-muehle.de für die Beiträge der Nutzer/Verantwortlichkeit des Nutzers für die von ihm gelieferten Inhalte/Freistellung
13.1 viller-muehle.de ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der Beiträge der Nutzer insbesondere im Community-Bereich zu überprüfen.
13.2 Der Nutzer haftet dafür, dass die auf Grund Inanspruchnahme der Plattform bei www.viller-muehle.de und den anderen unter 1. genannten ULR geladenen, gespeicherten, verbreiteten, öffentlich zugänglich gemachten, präsentierten und veröffentlichten Inhalte, und falls darin Verweise auf andere Seiten enthalten sind, die Inhalte dieser Seiten nicht verstoßen gegen
- Rechte Dritter und/oder
- gesetzliche oder behördliche Verbote und/oder
- die Umgangsformen und Verhaltensregeln im Internet (Netiquette, Chatiquette) und/oder
- die guten Sitten
Der Nutzer darf insbesondere keine Inhalte mit Hilfe der Angebote von viller-muehle.de laden, speichern, verbreiten, präsentieren, öffentlich zugänglich machen, veröffentlichen und auf sie verweisen oder verlinken, die
- Persönlichkeitsrechte und/oder Schutzrechte Dritter verletzen oder beeinträchtigen können und/oder
- als obszön, beleidigend, diffamierend, anstößig, pornografisch, belästigend, für Minderjährige ungeeignet, rassistisch, volksverhetzend, ausländerfeindlich, rechtsradikal oder als sonst verwerflich anzusehen sind, und/oder
- Viren, Umgehungsvorrichtungen im Sinne des Zugangskontrolldienstegesetzes oder unaufgeforderte Massensendungen (so genannte "Spam") enthalten oder darstellen, und/oder
- zur Teilnahme am Kettenbrief-, Pyramidenspiel- und Gratisaktien-Aktionen auffordern und/oder kommerzielle oder sonst werbliche Zwecke verfolgen.
Vorstehendes gilt u.a. für die im Rahmen von villerblogs, der Community und bei die-ware-wahnsinn.de und heinz-boemler.com eingestellten Kommentare, Beiträge und Fotos.
13.3 Der Nutzer stellt viller-muehle.de von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die gegen viller-muehle.de, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen aufgrund eines
vom Nutzer auf der Plattform verbreiteten und öffentlich zugänglich gemachten Inhalts geltend gemacht werden. Der Nutzer übernimmt die dadurch bei viller-muehle.de, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 14 Löschung von Beiträgen
viller-muehle.de und ihre Administratoren sind berechtigt, jederzeit nach ihrem alleinigen Belieben einzelne Beiträge oder von Teilen von Beiträgen der Nutzer zu löschen. Unabhängig von dem vorgenannten Recht, wird viller-muehle.de Inhalte entfernen, die gegen Ziff. 12.2 verstoßen. Inhalte im Sinne dieser Norm sind auch Software und sonstige Dateien und Verweise auf andere Inhalte. Ein Anspruch des Nutzers auf eine solche Maßnahme, auch im Hinblick auf Beiträge Dritter, besteht jedoch nicht. viller-muehle.de wird die Nutzer im Regelfall über die Löschung ihres Beitrages informieren. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Information besteht nicht.
§ 15 Vergütung
Die Nutzung der Inhalte und Angebote von Viller-muehle.de und der unter 2. genannten websites ist bis einschließlich 30.06.2007 unentgeltlich. Danach wird für die Nutzung eine Vergütung gemäß der dazu auf der Webseite www.viller-muehle.de veröffentlichten Preisliste erhoben.
viller-muehle.de behält sich vor, die Preise und damit verbunden Leistungen der Community ohne Angabe von Gründen jederzeit zu ändern und zu erhöhen. Eine Ankündigung erfolgt rechtzeitig per E-Mail.
Dem Nutzer steht das Recht zu, zum angekündigten Termin der Preisänderung zu kündigen. Die Preisänderung gilt als vom Nutzer genehmigt, wenn er die Community nach Inkrafttreten der neuen AGB weiterhin nutzt oder - sofern keine Nutzung stattfindet - nicht innerhalb von einem Monat nach Inkrafttreten der Änderungen kündigt.
§ 16 Schlussbestimmungen
Mitteilungen von viller-muehle.de an den Nutzer erfolgen per E-Mail. Die Nutzer erklären sich einverstanden, dass sie von der viller-muehle.de über Neuerungen jeglicher Art der Plattform per E-Mail informiert werden können.
Sofern für Erklärungen und Rechtsgeschäfte ein Datum und/oder eine Uhrzeit maßgeblich ist, ist das angezeigte Server-Datum und die angezeigte Server-Zeit von viller-muehle.de ausschlaggebend.
viller-muehle.de ist berechtigt, die Erbringung aller Dienstleistungen jederzeit ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Auf alle Verträge zwischen viller-muehle.de und den Nutzern ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
Für Nutzer, die Kaufleute sind, wird die Zuständigkeit der Klever Gerichte vereinbart. Diese Zuständigkeit gilt auch für Nicht-Kaufleute, sofern sie gemäß der deutschen Zivilprozessordnung und der EuGVÜ vereinbart werden darf.
III. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Viller Mühle als Foto- oder Videolocation (Stand 01/2019)
Für die Nutzung der Viller Mühle als Fotolocation gelten unsere Preislisten in aktuell gültige Fassung. Bitte informieren Sie sich stets vor der Buchung über den dann gültigen Tarif.
Darüber hinaus können individuelle Tagessätze nach Bedarf angeboten werden, eine solche Absprache bedarf der Schriftform.
Alle Preise zzgl. anfallender Nebenkosten wie Energie, Reinigung, Aufräum- und Umbauarbeiten etc.
Alle Preise sofern nicht anders angeboten zzgl. der jeweilig gültigen Mehrwertsteuer
Die Kosten sind bitte vor Beginn des Shootings vor Ort zu begleichen.
Beim Verlassen des Geländes ohne Bezahlung sind wir berechtigt einen Zuschlag von 100% der ausstehenden Kosten in Rechnung zu stellen. Abweichende Vereinbarungen zur Bezahlung etc. bedürfen der Schriftform.
Etwaige Mehrkosten z.B. durch Verlängerung oder Nebenkosten können im Anschluss an das Shooting in unserem Büro beglichen werden. Sofern eine konkrete Feststellung der Kosten so wie Nebenkosten nicht sofort erfolgen kann, geschieht eine gesonderte Rechnungstellung zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Dauer der Anmietung beginnt mit der Ankunft des ersten Beteiligten im Gelände, spätestens jedoch zum vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn der Mieter die Location erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Die Anmietung endet wenn der letzte Beteiligte das Gelände verlasssen hat, frühestens jedoch mit dem im Vorfeld vereinbarten Ende, auch wenn der Mieter die Location früher als vereinbart verläßt.
Berechnet wird jede begonnene Stunde ab der 1. Minute.
Bitte melden Sie sich nach Beendigung des Shootings bei uns ab, da die Zeitspanne bis zu diesem Moment berechnet wird. Ohne entsprechende Abmeldung behalten wir uns das Recht vor die Aufenthaltsdauer zu schätzen; ein zeitlicher Sicherheitszuschlag ist hierbei statthaft.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Mietsache im ursprünglichen Zustand und besenrein an den Vermieter zurückzugeben. Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden.
Alle mitgebrachten und eingebrachten Gegenstände sind nach dem Shooting restlos und rückstandsfrei zu entfernen. Dies gilt insbesondere auch für Konfettikanonen, Farbbomben etc. Die Entfernung eventuell zurückgelassener Gegenstände oder Rückstände sowie Abfälle kann von uns in Rechnung gestellt werden.
Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Gegenstände, Räumlichkeiten und das Gelände pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Gegenstände, Räumlichkeiten und das Gelände dürfen nur zu den ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden. Eventuelle Beschädigungen oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen eines vermieteten Gegenstandes erstattet der Vermieter eine polizeiliche Anzeige.
Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume, Gegenstände und des Geländes auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für durch die vermieteten Räume, Gegenstände und Gelände entstandene Schäden. Dies gilt inbesondere für Schäden an mitgebrachten elektronischen Geräten, die durch Defekte an Stromleitungen entstehen, von denen der Vermieter keine Kenntnis besitzt. Die Verwendung der örtlichen Stromanschlüsse ohne vorherige Absprache ist nicht gestattet.
Etwaige Beschädigungen oder Funktionseinschränkungen sind dem Vermieter sofort anzuzeigen und werden protokolliert.
Für Schäden in unserem Gelände und an unseren Objekten, Gebäuden etc. haften unser Auftrageber sowie alle Teilnehmer des Shootings gesamtschuldnerisch und solidarisch.
Gleiches gilt für Schäden gegenüber Dritten.
Gleiches gilt für Verletzungen von Urheberrechten, von Markenrechten, von Persönlichkeitsrechten etc.
Durch die Anmietung erhält der Vermieter das Recht -je nach Tarif- Aufnahmen in den am jeweiligen Tag des Shootings frei verfügbaren Räumen und Geländeteilen zu erstellen. Außerhalb des Geländes und in vermieteten Bereichen des Objektes können wir keine Erlaubnis erteilen, gleiches gilt für Bereichen in denen am Tag des Shootings Veranstaltungen stattfinden.
Bei Stornierung / Widerruf innerhalb von 60 Tagen vor Mietbeginn entstehen Ausfallkosten, welche Ihnen in Rechnung gestellt werden:
Zeitraum vor Anmietung zu zahlender Anteil der Mietgebühren
60 bis 30 Tage: 25%
30 Tage bis 7 Tage: 50%
7 Tage bis 48h: 90%
innerhalb von 48h: 100%
Stornierungkosten können anteilig erlassen werden, wenn der Termin nach erfolgter Stornierung erneut durch andere Mieter belegt wird.
Durch die Bestätigung der Anmietung erteilen wir als Rechteinhaber der Räumlichkeiten und des Grundstücks dem Mieter, dessen Gehilfen sowie weiteren, an der jeweiligen Anmietung teilhabenden Fotografen und Filmern die Freigabe zur Erstellung von Fotografien und Filmaufnahmen in unserer Location gemäß Tarif. Das Veröffentlichungsrecht der entstandenen Aufnahmen erteilen wir für alle derzeit bekannten Nutzungsarten sowie für persönliche und kommerzielle Zwecke.
Aufnahmen, die ausschließlich unsere Räumlichkeiten oder das Grundstück enthalten dürfen NICHT für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
Freizügige und pornografische Aufnahmen sind in unseren Räumen und auf dem Grundstück untersagt. Bei Mißachtung ist der Vermieter berechtigt, die Anmietung jederzeit unter Forderung der vollen Mietgebühr zu beenden. Sollten der Mieter oder beteiligte Personen freizügige oder pornografische Aufnahmen in unseren Räumen anfertigen und veröffentlichen, gehen wir als Rechteinhaber der Räumlichkeiten gerichtlich vor und schließen Schadensersatzansprüche nicht aus.
Sollte der Mieter gegen eine der hier genannten Regeln / Verhaltensregeln oder gegen geltende Gesetze verstoßen, sorglos mit der Ausstattung der Location umgehen, Verhaltensweisen an den Tag legen oder politische Ansichten offensiv und merkbar vertreten, die der jeweilig zuständige Mitarbeiter für unvertretbar hält, kann dieser jederzeit die Anmietung verhindern oder vorzeitig beenden. Der Mieter erhält in diesem Fall seine Mietgebühr (ggf. anteilig) zurück und hat mit seinen Gästen, Mitarbeitern, Modellen usw. das Grundstück umgehend zu verlassen. Schadensersatz für jedwede Aufwendungen des Mieters ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.
Schuldner der Gesamtkosten ist unser Auftraggeber. Sofern dieser nicht identisch ist mit dem Auftraggeber des Fotoshootings, so haften die Auftraggeber des Shootings und unser Auftraggeber gesamtschuldnerisch und solidarisch.
Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Der Vermieter haftet nicht für die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen. Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem deutschen Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Kleve.
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26.01.2025